Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

— 149 — 
Nr. 65. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung 
der Staatsschulden betreffend; 
vom 12. December 1885. 
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses 
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender Weise zusammen- 
gesetzt: 
Es sind gewählt worden: 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
a) aus der ersten Kammer, die Herren: 
Bürgermeister Löhr aus Bautzen, Rittergutsbesitzer Peltz auf Ramsdorf, 
Geheimer Rath Graf von Könneritz Rittergutsbesitzer von Trützschler auf 
auf Lossa; Dorfstadt; 
b) aus der zweiten Kammer, die Herren: 
Bürgermeister Dr. Haberkorn aus Gutsbesitzer Uhlemann aus Görlitz, 
Zittau, 
Bürgermeister Bönisch aus Dresden, Kaufmann Georgi aus Mylau, 
Rittergutsbesitzer Günther auf Saal= Kreissecretär Möbius aus Chemnitz. 
hausen. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Herrn Bürgermeister Bönisch 
zum Vorstand, den Herrn Bürgermeister Löhr aber zu dessen Stellvertreter bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird Solches und daß in der Person des bei dieser 
Kasse angestellten Buchhalters, 
Friedrich Otmar Dittrich, 
eine Aenderung nicht eingetreten ist, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 12. December 1885. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Wolf.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.