Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

  
Tag 
der 
Ausstellung. 
Ausgabe. 
Inhalt. 
Stück. 
Nr. 
Seite. 
  
19. 
22. 
25. 
26. 
26. 
14. 
14. 
19. 
20. 
23. 
24. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
Sept. 
. Oct. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
Oct. 
  
26. 
23. 
23. 
Sept. 
.Oct. 
Sept. 
.Oct. 
.Oct. 
Oct. 
Oct. 
. Rov. 
.Nov. 
. Nov. 
.Nov. 
. Nov. 
  
Verordnung des Finanz-Ministeriums, die Publikation der Ausführ- 
ungsvorschriften zu dem Gesetze über die Erhebung von Reichs- 
stempelabgaben betr. 
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die Aus- 
führung des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und 
Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 betr. 
Bekanntmachung des Gesammtministeriums, die Versammlung der 
Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlich Land- 
tage betr. 
Vorschriften der Ministerien des Innern und der Finanzen zur Aus- 
führung des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und 
Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 im Bereiche der 
Sächsischen Staatseisenbahnbetriebs-, Sitatzeisenbahnbau- und 
Wasserbau-Verwaltunge 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Unfallanzeigen nag 
§ 1 der Verordnung vom 1. August 1878 betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Veranstaltung einer 
Ergänzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung 
betr. 
Verordnung der Ministerien des Innern und des Cultus und öffent- 
lichen Unterrichts, eine Abänderung der zu Ausführung des Ge- 
setzes über die Sonn-, Fest= und Bußtagsfeier unter dem 
10. September 1870 erlassenen Verordnung betr. 
Verordnung der Ministerien des Innern und der Finanzen, die über 
Sprengstofflager zu führenden Register betr. 
Verordnung des Finanz-Ministeriums, die Ausführung der Bestimm- 
ungen in § 51 fg. des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 
1884 bei dem fiskalischen Bergbau, den fiskalischen Hütten zu 
Freiberg, der Königl. Porzellanmanufaktur zu Meißen, der 
Königl. Münze zu Dresden, dem Blaufarbenwerk zu Ober- 
schlema, den siskalischen Staatsforstrevieren und den fiskalischen 
Kalkwerken zu Lengefeld, Heidelbach, Neunzehnhain, Unter- 
wiesenthal, Crottendorf, Oberscheibe, Hermsdorf und Zaunhaus 
betr. 
Allerhöchste Verordnung, Ernennungen für die I. Kammer 
der Ständeversammlung betr. 
Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und der auswürtigen 
Angelegenheiten, den zwischen dem Königreich Sachsen, dem 
Herzogthum Sachsen-Altenburg und dem Fürstenthum Reuß j. L. 
wegen anderweiter Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse 
anläßlich des Uebergangs des Gößnitz-Geraer Eisenbahn- 
unternehmens auf den Königlich Sächsischen Staat unter dem 
27. Juli 1885 abgeschlossenen Staatsvertrag betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Abtretung von Grund- 
eigenthum zur Erbauung der normalspurigen Sekundäreisenbahn 
von Schönberg nach Schleiz betr. * 
  
10 
10 
10 
11 
11 
12 
12 
12 
  
  
39 
42 
41 
43 
44 
47 
48 
49 
51 
  
  
78 g. 
109 
108 
110 
112 
122 
122 fg.
	        
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