Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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# 4. Bei dem Baue der gedachten Sekundäreisenbahn werden nach Maßgabe der 
genehmigten Detailpläne die Fluren 
Geithain, 
Ottenhain, 
Tautenhain, 
Hopfgarten, 
Buchheim 
und 
Reichersdorf 
betroffen. 
Dresden, den 28. Mai 1885. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Müller. 
  
Nr. 20. Verordnung, 
Erhebungen über den Zug der Hagelwetter betreffend; 
vom 2. Juni 1885. 
In Verfolg eines Antrags der Direktorien der landwirthschaftlichen Kreisvereine sollen 
zur Gewinnung von Unterlagen für die im Interesse der Landwirthschaft so wünschens- 
werthe Hagelstatistik zunächst Erhebungen über den Zug der Hagelwetter, insbesondere 
die Zeitmomente des Auftretens, die Ausbreitung derselben, ihre Verbindung mit Regen- 
fällen sowie Gewittererscheinungen und dergleichen durch das meteorologische Institut zu 
Chemnitz unter Beihülfe der Ortsbehörden dergestalt vorgenommen werden, daß das ge- 
nannte Institut an diese Behörden mit geeignetem Vordruck versehene Postkarten abgiebt, 
welche von denselben alsbald nach Auftreten eines Hagelwetters an dem betreffenden 
Orte auszufüllen und an das Institut zurückzusenden sind. 
An die Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher ergeht 
daher hierdurch Veranlassung, die ihnen von dem meteorologischen Institute zuzustellenden 
Fragekarten eintretenden Falles mit möglichster Beschleunigung auszufüllen und an das
	        
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