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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1886.
Inhalt: JNr. 37. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung eines Winterhafens bei Riesa rc.
betr. S. 105. — Nr. 38. Gesetz, die Bildung von Zuchtgenossenschaften und die Körung von Zuchtbullen
betr. S. 106. — Nr. 39. Bekanntmachung, die Zurücknahme der der sächsischen Feuerversicherungs-
genossenschaft zu Chemnitz ertheilten Konzession betr. S. 121. — Nr. 40. Bekanntmachung, die Genossen-
schaft für Berichtigung der Rietzschke bei Reudnitz betr. S. 121. — Nr. 41. Bekanntmachung, eine An-
leihe des Steinkohlenwerks Vereinsglück zu Oelsnitz bei Lichtenstein betr. S. 122. Berichtigung S. 123.
Nr. 37. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung eines Winterhafens bei
Riesa, die Erweiterung des Riesaer Elbkais und die Erbauung einer
neuen Kaiverbindungsbahn betreffend;
vom 15. Mai 1886.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der Ermächtigung der letzten Stände-
versammlung wird von dem Ministerium des Innern behufs der Erbauung eines Winter-
hafens bei Riesa, der Erweiterung des Riesaer Elbkais und der Erbauung einer neuen
Kaiverbindungsbahn daselbst andurch verordnet wie folgt:
& 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er-
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. V.-Bl.
S. 371), und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänder-
ungen erlitten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften leiden auch Anwendung auf
die obengedachten Bauten.
§6 2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Bauten zu beobachtenden Ver-
fahrens ist allenthalben denjenigen Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollzieh-
ungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 37 4), sowie in den
zu deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind.
Ausgegeben zu Dresden den 9. Juni 1886. 17