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Gesetz= und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
14. Stück vom Jahre 1886.
Inhalt: Nr. 59. Bekanntmachung, eine Anleihe der Casino-Gesellschaft zu Chemnitz betr. S. 169. —
Nr. 60. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Frohburg betr. S. 170. — Nr. 61. Be-
kanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Lausigk betr. S. 170. — Nr. 62. Bekanntmachung,
die vierte Auflage des Lehrbuchs der Hebammenkunst betr. S. 171. — Nr. 63. Verordnung, die Be-
rücksichtigung der Blitzableitungen bei der Gebäudeeinschätzung für die Zwecke der Landes-Immobiliar-Brand-
versicherungsanstalt betr. S. 172. — JNr. 64. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur
Erbauung einer Eisenbahn vom Bayerischen Bahnhof in Leipzig nach Plagwitz-Lindenau betr. S. 173. —
Nr. 65. Pferde-Aushebungs-Reglement. S. 174.
Nr. 59. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Casino-Gesellschaft zu Chemnitz betreffend;
vom 7. October 1886.
Nachdem der Casino-Gesellschaft zu Chemnitz behufs Aufnahme einer Anleihe von
600 000 A (Sechs Hundert Tausend Mark) zur Ausgabe von auf den Inhaber lauten—
den, mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden und vom 31. Dezember 1891 ab
bis zum Jahre 1932 zurückzuzahlenden Schuldscheinen in Abschnitten von Fünf Hundert
Mark sammt Zinsscheinen nach Maßgabe der von der Casino-Gesellschaft vorgelegten
Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden
ist, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 7. October 1886.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Muller.
Ausgegeben zu Dresden den 10. November 1886. 26