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Instruction zur Ausfüllung der vorstehenden Karte.
Die Beantwortung der Fragen geschieht durch Worte, beziehentlich Zahlen auf den vor—
geschriebenen Linien.
Zur Ueberschrift, die Wohnung betreffend: Für etwaige weitergehende medicinalpolizeiliche
Erhebungen in größeren Orten empfiehlt es sich, die Wohnung im Hause genau zu bezeichnen.
V. — Vorderhaus, H. — Hinterhaus, St. — Stockwerk, K. — Keller.
Zu Frage 5, Absatz 1: Für nicht erwerbsfähige, bezw. nicht selbstständige Personen (Ehe-
frauen ohne eigenen Beruf, Kinder rc.), ist der Beruf des Haushaltungsvorstandes anzugeben.
Zu Frage 5, Absatz 3.: Die Eintragung über den Ort der Beschäftigung soll ersichtlich
machen, ob der Erkrankte regelmäßig außerhäuslich, etwa in einer Fabrik, Werk-
statt und dergl. (welcher Art — z. B. Papierfabrik — und wo gelegeno) beschäftigt war,
oder ob er eine Schule besuchte und welche?
Zu Frage 7, Absatz 1: Für die Feststellung des Datums der Erkrankung ist der im Beginn auf-
tretende Schüttelfrost maßgebend. Fehlte derselbe, so ist ersichtlich zu machen, nach welchem
Symptome der Beginn der Erkrankung datirt wurde.
Zu Frage 8. Ueber das Impfverhältniß werden die Angaben, wenn die Aerzte sie durch eigene Unter-
suchung gewinnen, besonders werthvoll sein. Führt die Untersuchung zu keinem Ergebniß, dann ist
anzugeben, ob die Antworten auf Angaben des Patienten oder der Angehörigen beruhen, oder durch
Einsicht in amtliche Bescheinigungen (Impfschein, Revaccinationsschein, Impflisten) gewonnen sind.
Nr. 9. Bekanntmachung,
die Postordnung vom 8. März 1879 betreffend;
vom 20. Januar 1886.
Nachdem die zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. October
1871 erlassene, von dem Finanz-Ministerium mittelst Bekanntmachung vom 25. März
1879 (G.= u. V.-Bl. S. 102 fg.) veröffentlichte Postordnung vom 8. März 1879
durch nachstehenden Erlaß des Herrn Reichskanzlers vom 16. dieses Monats eine ander-
weite Abänderung erfahren hat, wird Solches für das Königreich Sachsen zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Dresden, den 20. Januar 1886. “
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.