Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Schauspielhäuser 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
mit Blitzableitungen ohne Blitzableitungen 
mit harter Dachung I mit weicher Dachung mit harter Dachung mit weicher Dachung 
welche der nach— im Betrage der verbrennbaren Theile, incl. der feststehenden Maschinerie und Gasleitung 
stehenden als Ausbaugegenstände 
. üb üb üb 
Betriebs- über über . 1 . er er 
Haupt-Abtheilung nObü IOÖ INC 'mI % %%%„„R 710 /10 1%,% % W% 51%%%n-sol e 7n 
angehören, —»«» desZeitwerthsvomganzenObjekte 
gehören in die nachstehenden Beitrags-Klassen und zahlen für je 100.4 Versicherungssumme 
nach Maßgabe der darunter bemerkten Beitrags-Einheiten: 
1 1. BZei ununterbrochenem Betriebe (lüber 9 Monate jährlich): 
mit guten Feuerungs- 58 66 75 83879572818791195½97 B. 5967 6 7684889673|82 88 92 96 
anlagen. 26,4 30,6 35,6 40,3 42,5 47,5134,239,2 42,5 44,2 47,5 48,61 4, 3 %4S, 49 
k s 
mit n(nanen 59 68 7685 89 9743 89 9397/9960 69 7786 90|98 58% 98 10 
Feuerungsanlagen. 26,, 31, 36,¼ 41,,43,, 48,35, 40, 4 6 48, 49, 27,5 32,5 36, 41,944,2 3 40,44é 49,2 50 
B. 2. Bei zeitweiligem Setriebe in mehr als 5 Monaten des Jahres: 
mit guten Feuerungs- 49 56 62 697379 61|687377/80 821.|50 57/ 63 70| 7480 662 69 748 
anlagen. 721,125,328,,32, 4, 38,028, 31,34, 6,9S, , 390:½%595 3,8,2 337, 3910 
* 
mit Aolerihoften 50 57 6471%2 2 69 75 78 82 84 C.051% G3O6 838 
Feuerungsanlagen. 21, 25,829, 33,% 35,839, 28,0 32,55, 37, 539, 40,8 22, 526,130,34,,Z36,40,% 36, 38, 40, 41 
#n 3. Bei zeitweiligem Betriebe in nicht mehr als 5 Monaten des Jahres: 
Fenernohne) 42 48 53 59 6167528 66 6 4349 54 60 62 68 53 59 63 
ngsanlagen. 17,8, 31, 4 „ 3O, 8 1, 0 S2, %½ % 
B. 
mit guten Feuerungs- 43 49 54 60 63 68153 59 6467 70 71 3 4450 55 61 6469 TLL 
anlagen. 18,21, % 31,023, 2% , E4,,, 2 S2, 24% 31,33 34 
"⅝ 
mit mangelhaften 4450 5662 65% SS TLS 5157 63 66 7256 6 73 
Feuerungsanlagen. 18,21,0 25, 28,,30, 33,4,28, 030, 31,, 33, 34, (. 19,2|22, 25% 29, 30, 34,,55, 28, 430, 32, 34, 35 
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Anmerkungen. 
1. Schauspielhäuser ohne oder mit nur ungenügend zu erachtendem Löschwasser-Druckwerke erhalten je nach Befinden eine Beitrag 
erhöhung bis 10 Klassenstufen; d. i. pro Klasse und 100.4 Versicherungssumme, O0,5 5 Beitrags-Einheit. 
2. Die angenommene alljährliche Dauer des theatralischen Betriebs bedingt keineswegs tägliche Bühnenvorstellungen innerhalb dief 
Zeit, sondern setzt nur voraus, daß man während der angegebenen Anzahl Betriebsmonate im Schauspielhause überhaupt entweder mit Vorste 
ungen oder soust mit Vorbereitungen zu denselben beschäftigt ist. 
tann nur 3. Eie der absetzung der Beitragsleistung wegen angeblich eingetretener V erkürzung der angenommenen jährlichen Betriebsz 
zun nach erlauf einer Versicherungsdauer von 5 vollen Jahren nach dem Jahre der jüngst vorher erfolgten Einschätzung auf besonder 
ntrag und nach dem für die abgelaufene Versicherungsperiode wirklich nachweisbaren Durchschnittsergebnisse des stattgehabten Betriebs erfolge
	        
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