Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

333 — 
Gesetz- und Verordnungsbiatt 
für das Königreich Sachsen. 
17. Stück vom Jahre 1886. 
     
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 72. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum wegen Einziehung von Niveanüberfahrten 
der Hainsberg-Kipsdorfer Eisenbahn betr. S. 333. — Nr. 73. Verordnung, die Verlegung des Weiber- 
zuchthauses betr. S. 334. — Nr. 74. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Wilischthal-Ehren- 
friedersdorfer Eisenbahn nebst Zweigbahn betr. S. 335. 
  
Nr. 72. Verordnung, 
die Expropriation von Grundeigenthum wegen Einziehung von Niveau- 
überfahrten der Hainsberg-Kipsdorfer Schmalspur-Eisenbahn betreffend; 
vom 8. November 1886. 
Mit Rücksicht darauf, daß der bei Station 103 — 50 über die Güterstation Hains- 
berg nach dem der Fürstlich Reußischen Sparkasse gehörigen Hufengut mit Ziegelei führende 
Wirthschaftsweg, sowie der bei Station 105 —+ 40 ebenfalls über den Bahnhof Hains- 
berg nach gedachtem Gute führende vormalige Kleinopitzer Communicationsweg, jetzt 
Wirthschaftsweg mit Communicationsfuhrweg, den seit der Eröffnung der Hainsberg- 
Kipsdorfer Schmalspur-Eisenbahn wesentlich vermehrten Verkehr auf der gedachten Station 
dergestalt beeinträchtigen, daß hierdurch die Ordnung und Sicherheit des Bahnbetriebes, 
sowie die Sicherheit der Wegepassanten gefährdet erscheint, macht sich die Einziehung der 
gedachten beiden Niveauüberfahrten durch Ausführung eines neuen Wegeprojectes noth- 
wendig. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird daher von dem Ministerium des Innern auf 
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung 
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch 
verordnet wie folgt: 
#f 1. Die Bestimmungen in § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Plaus auf die 
fragliche Einziehung der Niveanüberfahrten der Hainsberg-Kipsdorfer Schmalspurbahn 
in Anwendung zu bringen. 
Ausgegeben zu Dresden den 31. December 1886. 48
	        
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