Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 31. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des Steinkohlenbauvereins Deutschland in Oelsnitz betreffend; 
vom 21. Juni 1887. 
Nachdem dem Steinkohlenbauverein Deutschland in Oelsnitz behufs Aufnahme einer 
Anleihe von 
Dreihunderttausend Mark 
(300 0004) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit Fünf vom Hundert zu verzinsenden 
und planmäßig vom Jahre 1890 ab in 30 Jahren auszuloosenden Schuldscheinen in 
Abschnitten von je 500.4 sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vor- 
gelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung 
ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 21. Juni 1887. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Fromm. 
  
Nr. 32. Bekanntmachung, 
die Errichtung eines Aichamts in Aue betreffend; 
vom 23. Juni 1887. 
In Anschluß an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung 
für die verschiedenen Zweige der Aichungsgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= 
u. V.-Bl. S. 225) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Aue ein 
Aichamt mit der „gewöhnlichen Einrichtung“ im Sinne der angezogenen Bekanntmachung 
neu errichtet und demselben die Befugniß zum Aichen von Längenmaaßen, Hohlmaaßen, 
Gewichten und Waagen für den Handelsverkehr, jedoch mit Ausschluß der Präcisions- 
und Goldmünzgewichte, der Präcisionswaagen, der selbstthätigen Registrirwaagen, der 
festtmundamentirten Brückenwaagen und der für mehr als 2000 kg Höchstbelastung be- 
stimmten Waagen ertheilt worden ist. 
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