Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 35. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten= und 
Altersrenten-Bankverwaltung betreffend; 
vom 16. Juli 1887. 
Seine Majestät der König haben der Landrenten-, Landeskulturrenten- und Alters— 
renten-Bankverwaltung an Stelle des verstorbenen Geheimen Raths von Einsiedel vom 
1. August l. J. an den Abtheilungsdirector im Ministerium des Innern, Geheimen 
Rath von Charpentier, als Kommissar zuzuordnen Allergnädigst geruht. 
Es wird daher Solches und daß die genannte Behörde von jetzt an aus folgenden 
Mitgliedern, nämlich 
dem Abtheilungsdirector im Finanz-Ministerium, Geheimen Rath Meusel, 
dem Abtheilungsdirector im Ministerium des Innern, Geheimen Rath von 
Charpentier 
und 
dem Finanzoberbuchhalter, Finanzrath Nagel 
besteht, andurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 16. Juli 1887. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Dietzel. 
  
Nr. 36. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Gewerkschaft „Güte Gottes“ zu Scharfenberg betreffend; 
vom 25. Juli 1887. 
Nechdem der Gewerkschaft „Güte Gottes“ zu Scharfenberg behufs Aufnahme einer 
Anleihe von 
Ein Hundert und Fünfzig Tausend Mark 
(150 000 4) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit Fünf vom Hundert zu verzinsenden und
	        
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