Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 58. Verordnung, 
die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die ll. Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 15. December 1887. 
In Folge kürzlich erfolgten Ablebens des bisherigen Abgeordneten zur II. Kammer der 
Ständeversammlung für den 7. Wahlkreis des platten Landes macht sich in diesem Wahl- 
kreis eine anderweite Wahl erforderlich. 
Die Vornahme einer solchen wird hierdurch angeordnet und als Tag der Abstimmung 
der 17. Januar 1888 
festgesetzt. 
Zum Wahlcommissar ist 
der Amtshauptmann Dr. von Boxberg zu Bautzen 
ernannt worden. 
Dresden, am 15. December 1887. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
  
Nr. 59. Verordnung, 
die Einführung einer neuen Arzneitaxe betreffend; 
vom 15. Dezember 1887. 
Nechdem auf Anordnung des Ministeriums des Innern eine neue Arzneitaxe auf- 
gestellt worden und unter dem Titel 
„Arzneitaxe für das Königreich Sachsen. 
Elfte Auflage."“ 
in der Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhne hier erschienen ist, so wird 
Solches hierdurch bekannt gemacht und Nachstehendes verordnet:
	        
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