Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr. 4. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der evangelischen Schulgemeinde zu Bautzen betreffend; 
vom 7. Februar 1887. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von der evangelischen 
Schulgemeinde zu Bautzen beschlossenen Ausgabe von Schuldscheinen, welche auf 
den Inhaber lauten und seiten des letzteren unkündbar sein sollen, und zwar von 
740 Stück (Lit. A) zu 5003 und von 1000 Stück (Lit. B) zu 200 A, zum Zwecke 
der Aufnahme einer, mit Drei und ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen- 
den Anleihe von 
Fünf Hundert und Siebenzig Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was andurch zur öffent— 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 7. Februar 1887. 
Die Minifterien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Münckner. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold ## Söbne, Dresden. 
23EB. 87
	        
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