Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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(s8 9. 22. 26 der Verordnung.) 
1670. 
  
  
  
  
Folium wird geschlossen, nachdem die im Eintrage Nr. 1 unter a. u. b. bezeichneten 
Zubehörungen auf dem neu angelegten Folium 1864 dieses Grund= und Hypo- 
thekenbuchs eingetragen worden sind, lt. Beschlusses vom 2c. 
Nummer. # Anmerkungen. 
Verliehenes Bergbaurecht. 
1. König David, Fundgrube in Freiberg. Bergbaurecht entzogen s. 
Das Grubenfeld enthält 368 Maßeinheiten. Das Bergbaurecht erftreckt sich Nr. 2. 3. 
auf alle etwa im Grubenfeld liegenden metallischen Mineralien. 
Hierzu gehören: 
a) das Flurstück Nr. 68 des Flurbuchs für Freiberg und das auf dieser 
Parzelle errichtete Betriebsgebäude Nr. 405 des Brandkatasters 
für diesen Ort, 
b) die Flurstücke Nr. 84. 98. 202 des Flurbuchs für Freiberg. 
2. 1. April 1890. Das Bergbaurecht ist der Inhaberin desselben entzogen Rekurs verworfen s. Nr. 3. 
ad Nr. 1.]worden, lt. Entscheidung des Kgl. Bergamts vom 2c. 
3. 6. Juni 1890. Der Rekurs gegen die unter Nr. 2 gedachte Entscheidung 
ad Nr. 2. J des Kgl. Bergamts ist verworfen worden, lt. Entscheidung des Kgl. Finanz- 
ministeriums vom 2c. 
4. 15. December 1890. Das Bergbaurecht ist erloschen, da dessen Versteigerung 
ad Nr. 11| .uuerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nicht beantragt worden ist. Das 
  
  
 
	        
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