Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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bb) wenn neben umfangreicher tuberculöser Erkrankung der Organe oder der 
Auskleidung der Brusthöhle oder der Bauchhöhle gleichzeitig mehrfache 
tuberculöse Erkrankung der Lymphdrüsen des Körpers, der Muskeln, der 
Knochen oder des Euters vorhanden ist, 
cee) wenn neben ausgedehnter Tuberculose der Organe einer Höhle hochgradige 
Abmagerung vorhanden ist; 
b) bei hochgradiger Gelbsucht, wenn Muskeln und Fett deutlich gelbe Farbe zeigen 
(namentlich bei Lupinose, Nabelvenenentzündung junger Thiere); 
e) bei Finnen, wenn dieselben in so großer Zahl vorkommen, daß sie auf jeder 
Schnittfläche zu sehen sind, oder das Fleisch eine hellere Farbe und wässerige 
Beschaffenheit angenommen hat; 
d) bei eitriger und jauchiger Blutvergiftung (Pyaemie und Septicaemie) im 
Unschluß an 
aa) ausgebreitete Entzündungen äußerer Theile mit Uebergang in Eiterung 
oder Brand und Schwellung der zugehörigen Lymphdrüsen (namentlich 
beim Durchliegen, brandigem Rothlauf, fortschreitender septischer oder 
eitriger Entzündung des Zellgewebes des Euters u. s. w.), 
bb) eitrige, septische oder sonstige infectiöse Entzündung innerer Theile mit 
Ausbreitung auf die zugehörigen Lymphdrüsen oder benachbarten serösen 
Häute (namentlich Lungenentzündungen mit Ausgang in Eiterung oder 
Brand, heftiger (ruhrartiger! Darmentzündung, Berstungen des Magens, 
Darms oder der Harnblase, Gebärmutterentzündung, Puerperalfieber, 
phlegmonöse Gebärmutterentzündung); 
e) bei Rothlauf der Schweine, wenn ausgebreitete blaurothe Färbung der Haut 
oder blutige Durchtränkungen im Zellgewebe, Speck oder in inneren Organen 
gefunden werden; 
f) bei Vergiftungen, wenn anzunehmen ist, daß die giftigen Stoffe ins Blut auf- 
genommen und in dem Fleische in solchen Mengen enthalten sind, daß dasselbe 
die Gesundheit des Menschen gefährdet oder dasselbe Ekel und Widerwillen erregt, 
daher namentlich bei Vergiftungen durch scharfe, narkotische, metallische und stark 
riechende Mittel (Tabak, Nießwurz, Brechnuß, Opium und seine Alkaloide, Phos- 
phor, Arsenik, Quecksilber, Carbolsäure u. s. w.); 
8) bei anhaltendem hochgradigen Fieber oder ausgedehnten Entzündungen 
und Eiterung, wenn sogenannte typhöse Erscheinungen (große Hinfälligkeit, 
Eingenommenheit des Kopfes, blaurothe Färbung der Schleimhäute oder An- 
schwellung äußerer Theile) vorhanden gewesen sind und bei der Section Ent- 
mischung des Blutes, Mürbheit beziehentlich Erweichung der parenchymatösen
	        
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