Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

Tarife 
zur Ausführungsverordnung vom 9. April 1888 zu dem Gesetze, einen 
Nachtrag zu dem Gesetze über die veränderte Einrichtung der Alters- 
rentenbank vom 2. Januar 1879 betreffend, vom 9. April 1888. 
Bemerkung. In diesen Tarifen sind nur diejenigen Rentensätze und Kaufwerthe enthalten, welche 
von den bisherigen Tarifen (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1879, Seite 27 flg.) 
abweichen. 
Von der Bezeichnung der letzteren sind die vorliegenden durch einen zu der früheren Bezeichnung 
beigefügten Stern unterschieden worden. 
Tarifk 1“ Jahresbeträge der Altersrenten für je 100 Mark Einzahlung bei Kapital- 
Verzicht. 
Tarik 1/°b. Kaufwerthe der Altersrenten für je 100 Mark Jahresrente bei Kapital- 
Verzicht. 
Tarif II7/ Jahresbeträge der Altersrenten für je 100 Mark Einzahlung bei Kapital- 
Vorbehalt. 
Tarif 11/0. Kaufwerthe der Altersrenten für je 100 Mark Jahresrente bei Kapital= 
Vorbehalt. 
Tarif IV. Jahresbeträge der Zuwachsrenten, welche durch nachträglich vor Beginn des 
Rentenlaufs geleisteten Verzicht auf eine ursprünglich mit Kapital-Vorbehalt 
nach Tarif II7 gemachte Einlage von 100 Mark erworben werden.
	        
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