Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

  
Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
13. Stück vom Jahre 1888. 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 51. Bekanntmachung, die Veröffentlichung verschiedener Regulative 2c. betr. S. 197. 
  
  
Nr. 51. Bekanntmachung, 
die Veröffentlichung innengedachter Regulative 2c. betreffend; 
vom 11. August 1888. 
Nochdem der Bundesrath beschlossen hat, 
das Kontenregulativ, 
das Privatlagerregulativ, 
das Weinlagerregulativ, 
die Anweisung zur Ausführung des Vereinszollgesetzes, 
das Begleitscheinregulativ, 
das Niederlageregulativ, 
das Eisenbahnzollregulativ, 
das Postzollregulativ, 
die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze wegen Erhebung der Brausteuer 
vom 31. Mai 1872 und 
n die Ausführungsvorschriften, betreffend das Gesetz über die Erhebung einer 
Abgabe vom Salz vom 12. October 1867 
in der nachstehend ersichtlichen Fassung zu genehmigen, werden diese Regulative 2c. unter 
dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Kontenregulativ vom 
1. Januar dieses Jahres ab und das Privatlager-, sowie das Weinlagerregulativ vom 
1. Juli dieses Jahres ab in Kraft getreten sind, die übrigen Regulative 2c. aber vom 
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Ausgegeben zu Dresden den 29. September 1888. 33
	        
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