82.
Die Bewilligung eines fortlaufenden Kontos kann sich auf folgende Waaren erstrecken:
baumwollene Waaren; Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren; Leinen—
waaren; seidene und halbseidene Waaren; Kleider, Leibwäsche und Putzwaaren;
Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen, getränkt 2c.; kurze Waaren; lederne
Handschuhe; Stroh= 2c. Hüte; Hemlock= und Valdivialeder; Ledertuch; Wachs-
tuch mit Ausnahme des groben unbedruckten, Wachsmusselin und Wachstafft;
Fußdecken aus Kamptulikon, Linoleum 2c.; gefüttertes Pelzwerk; feine Waaren
aus weichem Kautschuk; feine Eisenwaaren.
Der obersten Landes-Finanzbehörde bleibt es überlassen, soweit sich ein Bedürfniß
dazu ergiebt, auch andere, als die oben verzeichneten Waaren zur Kontirung zuzulassen.
Die Vergünstigung ist an die nachstehend zu a und b angegebenen Bedingungen
geknüpft:
a) die Menge der im Konto von einem Jahre zum anderen, d. h. von einem jähr-
lichen Kontoabschluß bis zum anderen (8§ 31) zur Anschreibung gelangten
Waaren muß mindestens betragen:
1. bei Waaren aus Baumwolle der Tarifnummer 24 1 bis 3, bei Waaren aus
Pferdehaaren der Tarifnummer 11b (mit Ausnahme der Roßhaargeflechte
und Spitzen) und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der
Tarifnummer 41 d 3 und 4
7500 kg;
2. bei Eisenwaaren der Tarifnummer 6e 3
7500 kg
3. bei Leibwäsche der Tarifnummer 18e, bei leinenen Waaren der Tarif-
nummer 22f 2 bis 4, g und Anmerkung zu f und 8 (mit Ausnahme
der Fußdecken aus Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen Fasern)
und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der Tarifnummer
41 45 und 6
6000 kg;
4. bei feinen Waaren aus weichem Kautschuk, bei Geweben aller Art mit
Kautschuk überzogen, getränkt oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk
verbunden oder mit eingeklebten Kautschukfäden, bei Geweben aus Kaut-
schukfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien und bei Strumpf-
und Posamentierwaaren in Verbindung mit Kautschukfäden: Tarifnummer
17d und e
4000 kg;
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Waaren, auf welch:
das Konto sich er-
strecken kann, und die
erforderliche geringste
Menge derselben.