Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

82. 
Die Bewilligung eines fortlaufenden Kontos kann sich auf folgende Waaren erstrecken: 
baumwollene Waaren; Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren; Leinen— 
waaren; seidene und halbseidene Waaren; Kleider, Leibwäsche und Putzwaaren; 
Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen, getränkt 2c.; kurze Waaren; lederne 
Handschuhe; Stroh= 2c. Hüte; Hemlock= und Valdivialeder; Ledertuch; Wachs- 
tuch mit Ausnahme des groben unbedruckten, Wachsmusselin und Wachstafft; 
Fußdecken aus Kamptulikon, Linoleum 2c.; gefüttertes Pelzwerk; feine Waaren 
aus weichem Kautschuk; feine Eisenwaaren. 
Der obersten Landes-Finanzbehörde bleibt es überlassen, soweit sich ein Bedürfniß 
dazu ergiebt, auch andere, als die oben verzeichneten Waaren zur Kontirung zuzulassen. 
Die Vergünstigung ist an die nachstehend zu a und b angegebenen Bedingungen 
geknüpft: 
a) die Menge der im Konto von einem Jahre zum anderen, d. h. von einem jähr- 
lichen Kontoabschluß bis zum anderen (8§ 31) zur Anschreibung gelangten 
Waaren muß mindestens betragen: 
1. bei Waaren aus Baumwolle der Tarifnummer 24 1 bis 3, bei Waaren aus 
Pferdehaaren der Tarifnummer 11b (mit Ausnahme der Roßhaargeflechte 
und Spitzen) und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der 
Tarifnummer 41 d 3 und 4 
7500 kg; 
2. bei Eisenwaaren der Tarifnummer 6e 3 
7500 kg 
3. bei Leibwäsche der Tarifnummer 18e, bei leinenen Waaren der Tarif- 
nummer 22f 2 bis 4, g und Anmerkung zu f und 8 (mit Ausnahme 
der Fußdecken aus Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen Fasern) 
und bei Waaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren der Tarifnummer 
41 45 und 6 
6000 kg; 
4. bei feinen Waaren aus weichem Kautschuk, bei Geweben aller Art mit 
Kautschuk überzogen, getränkt oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk 
verbunden oder mit eingeklebten Kautschukfäden, bei Geweben aus Kaut- 
schukfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien und bei Strumpf- 
und Posamentierwaaren in Verbindung mit Kautschukfäden: Tarifnummer 
17d und e 
4000 kg; 
337 
Waaren, auf welch: 
das Konto sich er- 
strecken kann, und die 
erforderliche geringste 
Menge derselben.
	        
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