Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 422 — 
Vergleichung der Poststücke mit den Postkarten oder den Begleitbriefen von der Abstamm— 
ung derselben aus dem freien Verkehr des Zollgebiets Ueberzeugung zu nehmen. 
V. Abschnitt. 
Folgen unrichtiger Inhaltserklärungen. 
817. 
Wenn der Inhalt eines Poststücks bei der Eröffnung und Untersuchung durch die 
Zollbeamten nicht mit der ausgestellten Inhaltserklärung (8 1) übereinstimmend befunden 
wird und nach den obwaltenden Umständen der Verdacht einer beabsichtigten Defraudation 
begründet erscheint, so wird nach den wegen unrichtiger Deklaration im Vereinszollgesetz 
enthaltenen Vorschriften weiter verfahren. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.