Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

— 455 — 
Muster F. 
Kontobuuch 
der 
Bier-Brauerei des Joh. Walsleben zu Neuenkirchen 
über die 
zur Bierbereitung bestimmten Vorräthe an Zuckerstoffen und Syrup. 
  
dieses Buch enthält zwanzig Blätter, welche mit Das Buch ist im Sudraum, rechts an der Thür 
r von dem Unterzeichneten angesiegelten Schnur im kleinen Schranke aufzubewahren. 
hzogen sind. Werder, den 27. Dezember 1885. 
Verder, den 27. Dezember 1885. 
NW. W. Ober-Steuerkontr. 
  
Anweisung für den Gebrauch. 
Das Kontobuch wird vom Brauer selbst oder seinem bei der Hebestelle hierfür ein= für allemal zu bezeichnenden Stellvertreter, in jedem 
Falle aber unter seiner Verantwortlichkeit, geführt. » « · 
Unten auf der Titelseite ist die Art der Zuckerstoffe anzugeben, welche zur Bierbereitung vorräthig gehalten werden. Sind es mehrere 
Arten, so wird für jede eine besondere Abtheilung im Buch angelegt und auf die betreffenden Seiten des Buches an derselben 
Stelle des Titelblattes verwiesen. « 
Unter „Zugang“ ist jede Post Zuckerstoffe, sobald sie in den Aufbewahrungsraum gelangt, einzutragen, und zwar nach dem Netto— 
gewicht in ganzen und halben kg. Als Beläge dienen die in Spalte 9 und 10 unter fortlaufender Nummer aufzuführenden Fakturen, 
beziehungsweise Fakturen und Frachtbriefe, auch wenn die letzteren nur das Bruttogewicht enthalten. # 
Der „Abgang“ wird, und zwar gleichfalls nach Netto gewicht, in ganzen und halben kg gebucht, sobald die Entnahme aus dem Lager, 
sei es zur Ablassung in die Braustätte, sei es zu anderen Zwecken, stattfindet. In Fällen der letzteren Art find vom Brauer die vor- 
schriftsmäßig der Steuer-Hebestelle eingereichten und mit dem Genehmigungsvermerk des Ober-Kontrolörs zurückgegebenen Anzeigen 
als Beläge anzuschließen und in Spalte 10 mit fortlaufender Nummer zu buchen. · 
Neben der Angabe der Stunde des Abgangs, beziehungsweise Zugangs, ist durch Beifügung des Buchstabens „V“ oder „N“ kenntlich 
zu machen, ob es sich um Vormittags= oder Nachmittagszeit handelt. # « . · 
Ergiebt die Revision bei Abgangsposten, welche zur Versteuerung entnommen sind, ein geringeres als das im Kontobuch angeschriebene 
Gewicht, so ist der Betrag der Differenz wieder in Zugang, im umgekehrten Falle ist der Betrag noch in Abgang zu stellen, in beiden 
Fällen aber unter „Bemerkungen“ die nöthige Erläuterung zu geben. Das Gleiche gilt, wenn eine Post zu anderen Zwecken, als zur 
Versteuerung, aus dem Lager entfernt ist und die angeordnete amtliche Ueberwachung eine Abweichung zwischen der Anschreibung und 
dem Befunde herausgestellt hat. . .. . 
Dem Sbeund berau geheel lan- Zuziehung des Brauers oder dessen Stellvertreters, jederzeit die Ermittelung des Soll= und des Ist- 
Bestandes zu. 
Dies Kontobuch ist, nach näherer Bestimmung des Ober-Kontrolörs, aufzubewahren und den Aufsichtsbeamten stets zugänglich zu halten. 
Inhaltsverzeichniß. 
     
Waarengattung. 
Seite. Waarengattung. 
  
1 
Stärkeæaucker 
I 
  
TILZ 
Eäbenzuclcer FT4.J 
Symp 56.7 
I 
65“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.