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Muster A.
amts-Bezirk: Hebe-Bezirk:
NB. Bei ver Frration ohne Vorbehalt der Nachversteuerung werden die eingeklammerten Worte in dem 82
urchstrichen.
Bei der Fixation mit Nachversteuerung werden die ()eingeklammerten Worte im 82, die Zahlen
[I1; 3;| im §5, sowie der § 8 ganz und desgleichen die Bestandsaufnahme am Schlusse durchstrichen.
Wird Fixat seitens der Direktivbehörde von den Verpflichtungen nach § 13 Alinea 2 und 4 des Gesetzes
entbunden, so sind im § 5 Absatz 2 Zeile 2 hinter: „§ 13 Alinea 1“ die Zahlen 2 und 4 zu durchstreichen
und in Zeile 2 des § 5 hinter: „13 Alinea“ die Zahlen 2 und 4 vor beziehungsweise hinter 3 hinzuzufügen.
Brausteuer - Fixationsvertrag.
Zwischen dem unterzeichneten Haupt- Amt und dem Besitzer der zu
unter Nr. belegenen Brauerei wird unter Vor-
behalt der Genehmigung d zu
für die Zeit vom ten 188 bis ten 188
nachstehender Brausteuer-Fixationsvertrag abgeschlossen:
8S1I.
Der Brauereibesitzer wird während der
Vertragsdauer in der bezeichneten Brauerei zur Bereitung von Bier die nachstehend
angegebenen steuerpflichtigen Braustoffe, nämlich:
verwenden. Derselbe hat von diesen Braustoffen die im § 1 des Gesetzes wegen Erhebung
der Brausteuer vom 31. Mai 1872 angeordnete Steuer in einer Abfindungssumme zu
ein volles Jahr 4 festgesett
die Vertragsperiode
worden ist. Von diesem Betrage hat der innerhalb der
1 wölften
. jeden Monats der Vertragsperiode den wonten Theil mit
jeden Vierteljahres vierten
AM &, in Worten:
entrichten, welche für
ersten fünf Tage
an d Amt zu im Voraus zu zahlen.