Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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Anleitung 
zur 
chemischen Untersuchung von Seifenpulver. 
Zur Prüfung von Seifenpulver auf seine Reinheit und Unverfälschtheit ist eine 
Probeflüssigkeit herzustellen, welche aus gleichen Raumtheilen 85prozentigen Alkohols 
und konzentrirter Essigsäure durch Mischen erhalten wird. 
Von dem zu untersuchenden Pulver, das vor der Untersuchung etwa acht Tage lang 
der Luft auszusetzen ist, bringt man in ein Proberohr ungefähr 1 g, gießt von der Probe- 
flüssigkeit 10 bis 15 cem darauf und erwärmt die Flüssigkeit bis zum Kochen. Reines 
Seifenpulver giebt hierbei eine fast klare Lösung; fremde der Seife beigesetzte Bestand- 
theile setzen sich zu Boden. 
Man läßt die Flüssigkeit sich vollkommen absetzen, gießt sodann die klar gewordene 
Flüssigkeit vom Bodensatz ab und setzt derselben Wasser hinzu (das gleiche oder doppelte 
Volumen). 
Die Fettsäuren der Seife scheiden sich alsbald an der Oberfläche ab als ölige Masse. 
Bei sogenanntem mineralischen Seifenpulver, Talk 2c. tritt letztere Erscheinung nicht ein. 
Dabei ist zu bemerken, daß auch allenfallsige Beimischungen von kohlensauren Al- 
kalien (Soda), sowie von kohlensauren Erden (Kreide, Magnesia) sich in dem Gemisch von 
Alkohol und Essigsäure vollständig auflösen. In diesem Falle jedoch tritt beim Ueber- 
gießen des verfälschten Seifenpulvers mit dem Säuregemisch ein starkes oder doch deutlich 
wahrnehmbares Aufbrausen von Kohlensäure ein, wodurch jene Beimengungen angezeigt 
werden. Dabei ist nur zu beachten, daß auch bei unvermischtem Seifenpulver eine sehr 
geringe Entwickelung von Kohlensäure in einzelnen Bläschen stattfindet, welche Erschein- 
ung mit der aufbrausenden Entwickelung der Kohlensäure bei absichtlichen Zusätzen sehr 
verschieden ist. 
Als geboten ist weiter zu bezeichnen, daß die prüfenden Zoll= oder Steuerbeamten 
durch Versuche mit selbstgeschabter reiner Kernseife sich von dem Unterschied der letzt- 
gedachten Erscheinung ein klares Bild verschaffen. 
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