Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

  
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
9. Stück vom Jahre 1889. 
  
  
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Inhalt: Xr. 40. Verordnung, die Bestellung von Wahlcommissaren betr. S. 87. 
  
Nr. 40. Verordnung, 
die Bestellung von Commissaren für die Ergänzungswahlen 
zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; 
vom 20. September 1889. 
Nachdem durch Verordnung vom 31. vorigen Monats die Vornahme der Ergänzungs- 
wahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat das 
Ministerium des Innern in Gemäßheit von § 41 des Gesetzes, die Wahlen für den 
Landtag betreffend, vom 3. December 1868, die nachgenannten Wahlcommissare er- 
nannt und zwar: 
für den 2. Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Stadtrath Teucher daselbst, 
für den 3. Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Stadtrath Grabowskt daselbst, 
für den 5. Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Stadtrath Böttger daselbst, 
für den 2. Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrath Dietel daselbst, 
für den 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrath Heßler daselbst, 
für den 2. Wahlkreis der Stadt Chemnitz 
den Oberbürgermeister IUr. Andre daselbst, 
Ausgegeben zu Dresden den 5. October 1880. 16
	        
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