Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

57 
aller So so wie der Restsimmme same Zinnsen, zu anderthakbjfähriger Zuchthausstrafe 
veruxtheilt. 
Den 33z. Dec. ist der zu Ulm verhaftete Peter Gräsle von Klein-Kuchen wegen aua- 
Hfritten Diebstahls, neben dem Ersaze aller Kosten, mit fünfmonatlicher Festungsarbeit 
estraft worden. 
Eodem wurde der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Ludwig 
Adam Klumpp ven Höôöpfigheim) wegen wiederholten Diebstahls, zu viermonatlicher Fe- 
stungsarbeit und zum Ersaze aller Kosten condemnirt. 
Am 27. Dec. wurde der zu Ulm verhaftete Joseph Reuser von Gassertshofen in 
Baiern, wegen wiederholter qualificirter betraͤchtlicher Dicbstaͤhle, mit sechsjaͤhriger Zucht- 
hausstrafe belegt, und dessen nachherige Landes-Verweisung verfügt. Zugleich ward ge- 
gen dessen Mitschuldigen Joseph Kinz von Unterdettingen eine fünfjéhrige Juchthausstra- 
fRe und nachherige Reclusion in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, auch der 
Kosten wegen das Nöthige erkannt. « 
Eodem wurde der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Ferdinand Mag 
von Ebingen, wegen großen und aualificirten Diebstahls, neben dem Ersaze aller Kosten, 
zu siebenmonatlicher Festungsarbeit verurtheilt. « 
Utitquem29.Dec.iIIdekzuRottenbukgvekbafteteMatthäusStähcevonda, 
wegen wiederholter bedeutender Diebstaͤhle, mit Einschluß des nicht erstandenen Rests ei- 
ner ihm früher zuerkannten Strafe) zu zehnjähriger Juchthausarbeit und nachheriger lle- 
benslänglicher Reclusion in ein Zwangs= Arbeitshaus neben dem Kosten-Ersaze rondem- 
nirt worden. . 
Den 31. Dec. wurde der zu Mergencheim in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Peter Krauß von Laibach, wegen wiederholter betcächtlicher Diebstähle, neben dem Ersaze 
aller Kosten, mit Einschluß des nicht erstandenen Rests einer früher gegen ihn erkann- 
ten Strafe) zu sechsjahriger Juchthausstrafe und nachheriger Recluson in ein Zwangs-= 
Trbeitshaus auf unbestimmte Zeit verurtheilt. 
  
Stuttgart. Dem Publikum wird hiemit bekannt gemacht, daß der Brief= Post- 
Cours nach dem linken Rhein-Ufer wieder offen ist, und die dahin adressirte Briefe zur 
Post-Soedition angenommen werden. Den 236. Jan. 1814. 
Königl. Reichs-General-Ober-Pöst-Dirertion. 
  
Se. Känigl. Mas. haben allergnädigst geruht, 
vermög allerhöchster Ordre vom 16. Jan. an die Scelle des zum Commandeur des 
bkand-Scharfschüzen-Regiments ernannten Obristen v. Hüpeden, dem Commandanten 
zu Sturtgart, General -Masor von Cor notte, das Commando der Gensd'armerie zu- 
übertragen) 
½r Cadek v. Schuz, aus dem Königl. Militair Institut, zum Second-Lieutenant 
veim Leib= Infant. Regiment, und 
Ddie Csdets v. Himberger vom TLeib-Infant. Regiment Nr. 1) und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.