Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

  
Tag 
der Inhalt. Stück. Nr. Seite. 
Ausstellung. Ausgabe. 
  
17. Juni 5. Aug. Landtagsabschied für die außerordentliche Standeversammlung 
des Jahres 1899 7.é 28 51 
24. Juni 5. Aug. Bekanntmachung des Finanz= Ministeriums, die Eröffnung des 
Betriebes auf der Theilstrecke Schwarzenberg-Grünstädtel der 
normalspurigen Eisenbahn Annaberg-Schwarzenberg und auf 
der schmalspurigen Secundäreisenbahn Grünftädtel. -Oberritters= 
grün betr. 7 29 52 
11. Juli 5. Aug. Bekanntmachung des Finanz= Ministeriums, die Eröffnung des 7l7 
triebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn von Stoll- 
berg nach Zwönitz btr. 7 30 53 
Aug. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Konzessionirung 
des auf Gegenseitigkeit gegründeten .Abeceer Feuerversicher- 
ungs-Vereins von 1826“ betr. 7 31 54 
19. Juli 5. Aug. Verordnung der Ministerien des Kriegs, des Innern und der 
Finanzen, Abänderungen des der Verordnung vom 17. Juli 
1887 (G.= u. V.-Bl. S. 80) beigefügten Auszugs aus der 
Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen 
zum Dienst, sowie bei Entlassungen betr. 7 32 54 fg. 
20. Juli 5. Aug. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Enteignung von 
Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundär- 
eisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Geising betr. 7 33 57 
8. Aug. 18. Sept. Bekanntmachung der Ministerien der Finanzen und der auswär— 
tigen Angelegenheiten, die zwischen dem Königreiche Sachsen 
und dem Großherzogthume Sachsen, sowie dem Fürstenthume 
Reuß ä. L. bez. dem Herzogthume Sachsen-Altenburg und 
dem Fürstenthume Reuß ä. L. wegen anderweiter Regelung 
der die Eisenbahnen von Wolfsgefährt nach Weischlitz nebst 
der Verbindungsbahn nach Greiz, bez. von Gaschwitz nach 
. Meuselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrecht— 
lichen Verhältnisse unterm 13. Aprit 1889 9 abgeschlofsenen 
# Staatsverträge betrt. 8 34 59#g. 
9. Aug. 18. Sept. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, eine Vereinbarung 
zwischen der Königl. sächsischen und der K. K. österreichischen 
6 Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch 
die beiderseitigen Grensgebiete betr. 8 35 Y76fg. 
Verordnung der Ministerien des Innern und der Justi zu aus- 
führung des Reichsgesetzes, de Erwerbs= und Wirthschafts- 
i genossenschaftenvomlMa11889betr.. 8 36 78 fg. 
31. Aug. 18. Sept. 6 Verordnung des Ministeriums des Innern, die Vornahme von 
Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversamm- 
lung berr. 8 37 84 
Verordnung des Ministeriums des Cultus und csentlihen Unter— 
richts, die Prüfung der Zahnärzte btr. . 8 38 85 
Ot 
15. Juli 
  
  
  
  
14. Aug. 18. Sept. 
4. Sept. 18. Sept. 
  
  
  
 
	        
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