Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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Nr. 17. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen“ 
betreffend; 
vom 30. März 1889. 
Nachdem der Aktiengesellschaft Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen behufs Auf— 
nahme einer Anleihe von 
Vierhundertfünfzig Tausend Mark 
(450 000 Mark) 
zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 4½ vom Hundert zu verzinsenden 
und planmäßig vom Jahre 1890 ab bis zum Jahre 1928 auszuloosenden Schuld- 
scheinen in Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maß- 
gabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Ge- 
nehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 30. März 1889. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Löhr. 
  
Nr. 18. Verordnung, 
Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend; 
vom 1. April 1889. 
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
ꝛc. ꝛc. Kc. 
urkunden hiermit, daß Wir auf Grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 17 der 
Verfassungsurkunde 
den Oesterreich= Ungarischen Generalconsul Rechtsanwalt Dr. jur. Ernst Karl 
Rudolph Wachsmuth in Leipzig 
zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt, sowie daß Wir,
	        
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