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nachdem durch die Amtsniederlegung des Bürgermeisters Martini zu Glauchau eine der
in § 63 unter Nr. 16 der Verfassungsurkunde bezeichneten Stellen in derselben Kammer
zur Erledigung gekommen ist, für solche
die erste Magistratsperson der Stadt Plauen
bestimmt haben.
Zu dessen Beurkundung haben Wir die gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung
Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen.
Gegeben zu Dresden, am 1. April 1889.
Albert.
S Hermann von Nostitz-Wallwitz.
LOruck und Bertag der Konitl. wosbuchdrugerein von C. C. Meinhold & Sohne in Dresden.