Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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nachdem durch die Amtsniederlegung des Bürgermeisters Martini zu Glauchau eine der 
in § 63 unter Nr. 16 der Verfassungsurkunde bezeichneten Stellen in derselben Kammer 
zur Erledigung gekommen ist, für solche 
die erste Magistratsperson der Stadt Plauen 
bestimmt haben. 
Zu dessen Beurkundung haben Wir die gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung 
Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. 
Gegeben zu Dresden, am 1. April 1889. 
Albert. 
S Hermann von Nostitz-Wallwitz. 
  
LOruck und Bertag der Konitl. wosbuchdrugerein von C. C. Meinhold & Sohne in Dresden.
	        
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