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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1889.
B——. —
Inhalt: Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausgabe einer XI. Serie von Pfandbriefen der Allgemeinen Deutschen
Creditanstalt zu Leipzig betr. S. 39. — Nr. 22. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur
Erbauung der Mügeln-Geisinger Eisenbahn betr. S. 40. — Nr. 23. Bekanntmachung, Abänderungen
der Postordnung vom 8. März 1879 betr. S. 41. — Nr. 24. Verordnung, die Enteignung von Grund-
eigenthum zur Erbauung der Bautzen-Königswarthaer Eisenbahn betr. S. 44. — Nr. 25. Bekannt-
machung, die Landesanstalten für schwachsinnige Kinder zu Großhennersdorf und Nossen betr. S. 45. —
Nr. 26. Verordnung, die Thierarzeneischule zu Dresden betr. S. 46. — Nr. 27. Allerhöchste Ver-
ordnung, das Majestätswappen betr. S. 47. — Berichtigung. S. 49.
Nr. 21. Bekanntmachung,
die Ausgabe einer XI. Serie von auf den Inhaber lantenden Pfandbriefen
der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig betreffend;
vom 15. Mai 1889.
Nachdem von der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig beschlossen worden
ist, zum Zwecke der Gewährung von Hypotheken-Darlehnen auf Grundbesitz im König—
reiche Sachsen eine elfte Serie von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich drei ein halb
vom Hundert (3½ Prozent) zu verzinsenden Pfandbriefen in Abschnitten zu Fünf
Hundert (500) Mark (Lit. B), Ein Tausend (1000) Mark (Lit. A) und Fünf Tausend
(5000) Mark (Lit. AA) im Gesammtbetrage von
Zehn Millionen (10 000 000) Mark
auszugeben, so ist die hierzu nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden.
Es wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 15. Mai 1889.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Miller.
Ausgegeben zu Dresden den 20. Juni 1889. 9