Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889. (55)

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Nummer. 
Rechtsverhältnisse der Genossenschaft. 
Anmerkungen. 
  
2. 
Zu Nr. 1. 
1. November 1889. Das Statut vom 20. Oktober 1889 be- 
findet sich in Urschrift Bl. 2 flg. der Spezialakten. 
Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche 
Einkauf von Lebens= und Wirthschaftsbedürfnissen im Großen 
und Ablaß im Kleinen. 
Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmach- 
ungen sind im Leipziger Tageblatte und Anzeiger, sowie in 
der Leipziger Zeitung zu veröffentlichen und von zwei Mit- 
gliedern des Vorstands zu unterzeichnen. 
Die Zeitdauer der Genossenschaft ist auf Zwanzig Jahre 
bestimmt. 
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. November des einen bis 
zum 31. Oktober des anderen Jahres. 
Verfügung vom 30. Oktober 1889. 
  
Specialakten 2rc. 
Müller, Registerführer. 
l 
2. Januar 1893. Das Statut ist abgeändert. Abschrift des 
Beschlusses Bl. 32 der Specialakten. 
Die Haftsumme eines jeden Genossen beträgt Dreihundert 
Mark. 
Die höchste Zahl der Geschäftsantheile, auf welche ein 
Genosse sich betheiligen kann, ist auf Drei bestimmt. 
Verfügung vom 2. Januar 1893. 
Specialakten 2c. 
  
Müller, Registerführer. 
Statut abgeändert 
s. Nr. 2. 
  
  
  
 
	        
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