— 96 —
Nr. 50. Verordnung,
einige Abänderungen der Beitragsklassifikation der der freiwilligen Ab—
theilung der Landes-Brandversicherungsanstalt angehörenden Betriebs-
objekte betreffend;
vom 8. August 1890.
Di. bei der Abtheilung für freiwillige Versicherung gewerblicher, land= oder sonstiger
wirthschaftlicher Maschinen, Apparate und Geräthschaften bei der Landes-Brandver-
sicherungsanstalt gemachten Erfahrungen haben eine theilweise Abänderung der Beitrags-
klassifikation, durch welche in einzelnen Industriezweigen eine Erhöhung der Prämie her-
beigeführt wird, nothwendig erscheinen lassen, und es wird daher in Modifikation der Be-
stimmungen in Beilage II unter lI des Gesetzes, die Landes-Brandversicherungsanstalt
betreffend, in der Fassung vom 15. Oktober 1886 (G.= u. V.-Bl. S. 239 flg.,
S. 294 flg.) in Verfolg ständischer Anregung auf Grund von § 54 Absatz 2 des Ge-
setzes hiermit Folgendes verordnet:
1. Die Maschinen und Apparate der Papier= und Pappenfabriken werden aus der
dritten in die fünfte Kategorie versetzt (G.= u. V.-Bl. S. 295, 296).
2. Bei der Einschätzung der Maschinen und Apparate der Papier= und Pappen-
fabriken, sowie der Holzbearbeitungsmaschinen mit Einschluß der Kreis= und Bandsägen der
Tischlereien, Baufabriken und dergleichen Werkstätten ist von derjenigen Beitragsklasse
auszugehen, welche sich durch Einstellung der betreffenden Gebäude in Betriebsabtheilung
VII ergiebt. (G.= u. V.-Bl. S. 287.)
Die Klassisikation der gangbaren Zeuge der Mahlmühlen jeder Art, der Maschinen
der Wattfabriken, der Spinnereien von Baumwolle, Kunstwolle, Seidenabfall, Streich-
garn, Flachs, Werg und Jute, sowie aller Fabrikationsmaschinen bei Verwendung leicht-
flüssiger, entzündlicher Stoffe, wie Naphta, Benzin und dergleichen, ist diejenige Beitrags-
klasse zu Grunde zu legen, welche aus der Einstellung der betreffenden Gebäude in die
Betriebsabtheilung VIII (G.= u. V.-Bl. S. 288) folgt.
3. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1891 in Kraft.
Dresden, am 8. August 1890.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
v. Charpentier.
Münckner.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.