Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Zu Urkund dessen ist dieser 
Vertrag 
in doppelten Exemplaren ausgefertigt und von den ernannten Kommissarien vollzogen 
worden. 
Leipzig, am 26. Juli 1890. 
G Dr. Paul Hermann Ritterstädt. 
Walther Engelhardt. 
Nr. 55. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Zwickau betreffend; 
vom 30. August 1890. 
  
Dee Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Zwickau unter Zustimmung der dortigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten 
über 1000 4 und 500 4 zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3½ vom Hundert zu 
verzinsenden städtischen Anleihe von 
Drei Millionen Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 30. August 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Für den Minister: Für den Minister: 
Böttcher. Dr. Diller. 
Münckner. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.
	        
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