— 151 —
die fragliche Erweiterung der Eisenbahnstrecke Böhla-Frauenhain in Anwendung zu
bringen.
8 2. Hirnsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver-
fahrens und der diesfallsigen Instruktion der Behörde und der Tarxatoren ist allenthalben
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom
3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen
späteren Verordnungen enthalten sind.
& 3. Von der im § 1 erwähnten Anlage werden die Fluren
Geißlitz,
Kottewitz,
Priestewitz,
Rittergut Nieder-Zschanitz,
Zschieschen
Zabeltitz
und
betroffen.
Dresden, den 6. September 1890.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Löhr.
Nr. 60. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn
Großpostwitz-Cunewalde betreffend;
vom 11. September 1890.
Da- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn Groß-
postwitz-Cunewalde
am 15. September laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die Ge-
neraldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt