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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1890.
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Inhalt: Nr. 61. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erweiterung des Bahnhofs Wolken-
stein betr. S. 153. — Nr. 62. Bekanntmachung, die bedingten Prüfungszeugnisse für das höhere
Schulamt und den Antritt des Probejahres betr. S. 154. — Nr. 63. Verordnung, die Abänderung des
Prädikats „Unterförster“ betr. S. 155. — Nr. 64. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur
Erbauung der Schönberg-Hirschberger Eisenbahn betr. S. 156. — Nr. 65. Bekanntmachung, die Be-
triebseröffnung der Kamenz-Elstraer Eisenbahn betr. S. 157. — Nr. 66. Bekanntmachung, eine Anleihe
der Stadtgemeinde Pulsnitz betr. S. 157. — Nr. 67. Bekanntmachung, die Gemeindeverfassung der
Stadt Aue betr. S. 158.
Nr. 61. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs
Wolkenstein betreffend;
vom 22. September 1890.
Aus Anlaß der Einführung der Preßnitzthalbahn sowie aus betrieblichen Gründen
macht sich eine Erweiterung des Bahnhofs Wolkenstein an der Chemnitz-Annaberger
Staatseisenbahn nothwendig. Es wird daher mit Allerhöchster Genehmigung von dem
Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grund-
eigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855
(G.= u. V.-Bl. S. 120), sowie unter Bezugnahme auf die ständische Schrift vom
7. Februar dieses Jahres, Inhalts deren die Ermächtigung zur Anwendung des Ent-
eignungsverfahrens bezüglich des Grunderwerbs für die Preßnitzthalbahn und die erforder-
lichen Anschlußgleise ertheilt worden ist, andurch verordnet, wie folgt:
# 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Plans auf die
fragliche Erweiterung des Bahnhofs Wolkenstein in Anwendung zu bringen.
. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver-
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben
Ausgegeben zu Dresden den 30. Oktober 1890. 25