Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Nr. 65. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der normalspurigen Secundäreisenbahn 
Kamenz-Elstra betreffend; 
vom 15. Oktober 1890. 
D. Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Secundäreisenbahn Kamenz- 
Elstra 
am 20. Oktober laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebs der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die General— 
direktion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt machen 
wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und auf die Besitz- 
verhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnlinie dem Kommissar 
für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten in Dresden. 
Dresden, am 15. Oktober 1890. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller. 
  
  
Nr. 66. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Pulsnitz betreffend; 
vom 17. Oktober 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Pulsnitz unter Zustimmung der dortigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe von 
auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Ab— 
schnitten über 500 . AM, 300 A und 200 A4 zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3 
vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Einhundert Tausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und Tilgungsplans die nach 8 1040 des 
1890. 26
	        
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