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Nr. 72. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Privateisenbahn Zittau—
Oybin mit der Zweiglinie Bertsdorf-Jonsdorf betreffend;
vom 15. November 1890.
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Privateisenbahn Zittau-
Oybin nebst Zweiglinie Bertsdorf-Jonsdorf, deren Betrieb von der Staatseisenbahn=
verwaltung übernommen wird,
am 25. November laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes auf der gedachten neuen Privatbahn ist der General-=
direktion der Staatseisenbahnen, welche auch die Fahrpläne und Tarife bekannt machen
wird, übertragen worden; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und
die Regulirung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahn der Direktion der
Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahngesellschaft in Zittau.
Dresden, am 15. November 1890.
Finanz-Ministerium.
v. Thümmel.
Müller.
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Nr. 73. Gesetz,
die Beglaubigung von Privaturkunden betreffend;
vom 4. November 1890.
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 20c.
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt:
# 1. Die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift einer Privaturkunde erfolgt
durch amtliche Beurkundung der Erklärung des Ausstellers, daß er die Unterschrift der
Urkunde anerkenne.