Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Nr. 72. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Privateisenbahn Zittau— 
Oybin mit der Zweiglinie Bertsdorf-Jonsdorf betreffend; 
vom 15. November 1890. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Privateisenbahn Zittau- 
Oybin nebst Zweiglinie Bertsdorf-Jonsdorf, deren Betrieb von der Staatseisenbahn= 
verwaltung übernommen wird, 
am 25. November laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der gedachten neuen Privatbahn ist der General-= 
direktion der Staatseisenbahnen, welche auch die Fahrpläne und Tarife bekannt machen 
wird, übertragen worden; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und 
die Regulirung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahn der Direktion der 
Zittau-Oybin-Jonsdorfer Eisenbahngesellschaft in Zittau. 
Dresden, am 15. November 1890. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller. 
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Nr. 73. Gesetz, 
die Beglaubigung von Privaturkunden betreffend; 
  
vom 4. November 1890. 
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 20c. 
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt: 
# 1. Die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift einer Privaturkunde erfolgt 
durch amtliche Beurkundung der Erklärung des Ausstellers, daß er die Unterschrift der 
Urkunde anerkenne.
	        
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