Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890. (56)

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Nr. 5. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Chemnitz betreffend; 
vom 15. Januar 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Chemnitz unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von 
auf den Inhaber lautenden, seiten des Letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Ab— 
schnitten über 5000 Mark, 2000 Mark, 1000 Mark und 500 Mark zum Zwecke der 
Aufnahme einer mit 3½ vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Zehn Millionen Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 10 40 des Bürger- 
lichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Dresden, am 15. Januar 1890. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister: 
Mensel. 
Münckner. 
  
Truc unr Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söbne, Dresden.
	        
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