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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
4. Stück vom Jahre 1890.
Inhalt: Nr. 12. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Pegau betr. S. 33. — Nr. 13. Ver-
ordnung, das Verfahren bei den Wahlen zur evangelisch-lutherischen Landessynode betr. S. 34. — Nr. 14.
Bekanntmachung, eine Ergänzungswahl für den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden
betr. S. 37. — Nr. 15. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1889 und 1890.
S. 38. — Nr. 16. Gesetz, den Wegfall der Pensionsbeiträge der Geistlichen und Lehrer betr. S. 42. —
Nr. 17. Verordnung zu Ausführung der Pensionsgesetze für die evangelisch -lutherischen Geistlichen und
deren Angehörige. S. 44. — Nr 18. Verordnung, die Abänderung der Verordnung vom 23. Sep-
tember 1880 zu Ausführung der Lehrer-Pensionsgesetze betr. S. 47. — Nr. 19. Finanzgesetz auf die
Jahre 1890 und 1891. S. 48.
Nr. 12. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Pegau betreffend;
vom 10. März 1890.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu
Pegau unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten
über 1000.4, 500, 300%¼ und 2004 zum Zwecke der Aufnahme einer mit 37
vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von
Einhunderttausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des Bür-
gerlichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 10. März 1890.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister:
Merusel.
Münckner.
Ausgegeben zu Dresden den 5. April 1890. 7