Contents: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

(112 ) 
AM 38.) Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten 
Landtage betreffend; 
vom 15ten September 1842. 
S. Majestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit 115 der 
Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage die getreuen Stände auf den fünf- 
zehnten November dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß soll dieses, und daß an die Mitglieder beider ständischen 
Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht werden. 
Dresden, am 15ten September 1842. 
Gesammtministerium. 
von Lindenau. von Koenneritz. 
von Watzdorf.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.