Nr. 43. Bekanntmachung,
den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen
Auspfarrung der im Königreiche Preußen gelegenen Ortschaft Kotzschka
aus der Königlich Sächsischen Parochie Frauenhain abgeschlossenen Rezeß
betreffend;
vom 4. November 1891.
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung hatten auf Anregung
der Betheiligten beschlossen, die parochiale Verbindung der Evangelischen in der Königlich
Preußischen Ortschaft Kotzschka, Kreis Liebenwerda, mit der Königlich Sächsischen Parochie
Frauenhain, Ephorie und Amtshauptmannschaft Großenhain, aufheben zu lassen. Nach—
dem durch die beiderseits ernannten Kommissare unter dem 16./17. Februar dieses
Jahres der angefügte Staatsvertrag abgeschlossen und unter Genehmigung Seiner
Majestät des Königs durch Ministerialerklärung ratifizirt, auch die bezügliche Urkunde
gegen die Königlich Preußischer Seits erfolgte Ratifikation unter dem 3 0. vorigen Monats
ausgewechselt worden ist, so wird dieser Staatsvertrag hierdurch zur Nachachtung bekannt
gemacht.
Dresden, den 4. November 1891.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Gerber.
Götz.
Staatsvertrag
zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung
wegen Aufhebung der parochialen Verbindung der Evangelischen in der
Königlich Preußischen Ortschaft Kotzschka, Kreis Liebenwerda, mit der
Königlich Sächsischen Parochie Frauenhain, Ephorie und Amtshauptmannschaft
Großenhain.
Behufs Aufhebung der vorberegten parochialen Verbindung ist durch die von den beiden
hohen Staatsregiernngen dazu beauftragten Kommissarien, und zwar: