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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
12. Stück vom Jahre 1891.
BW — — — — —— — — — —
Inhalt: Nr. 48. Verordnung, die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefährdete
Kinder betr. S. 109. — Nr. 49. Bekanntmachung, die Unterbringung in die Landesanstalten für Blinde,
für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr. S. 112. — Nr. 50. Bekanntmachung, eine
Abänderung der Hofrangordnung betr. S. 127. — Nr. 51. Verordnung, eine Ergänzungswahl für die
II. Kammer betr. S. 127. — Nr. 52. Verordnung, die Einführung einer neuen Arzneitaxe betr. S. 128.
— Nr. 53. Verordnung, die Einführung einer neuen thierärztlichen Arzneitaxe betr. S. 129. — Jr. 54.
Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1892 betr. S. 130. — Nr. 55.
Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden betr. S. 131. — Nr. 56. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Parochie Leipzig-Volkmarsdorf
betr. S. 132.
Nr. 48. Verordnung,
die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich
gefährdete Kinder betreffend;
vom 18. November 1891.
Noch erfolgter Umwandlung der Landesanstalten zu Großhennersdorf und Nossen in
Anstalten für schwachsinnige Kinder (Bekanntmachung vom 1. Juni 1889, G.= u. V.-Bl.
S. 45) ist es angemessen befunden worden, in Bezug auf die Landesanstalten für Blinde,
für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder neue und beziehentlich übereinstim-
mende Vorschriften zu erlassen.
Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Mojestät des Königs wird deshalb in Be-
zug auf
die Landes-Blindenanstalt zu Dresden nebst Außenabtheilungen,
die Landesanstalten für schwachsinnige Kinder zu Großhennersdorf
und Nossen
und
die zeitherige Landes-Erziehungs= und Besserungsanstalt zu Bräunsdorf, welche
von jetzt an die Bezeichnung
Ausgegeben zu Dresden den 28. Dezember 1891. 20