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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Konigreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1891.
Inhalt: Nr. 8. Bekanntmachung, die Abänderung der die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die
evangelisch-lutherische Landessynode enthaltenden Bekanntmachung vom 15. Januar 1886 betr. S. 9. —
Nr. 9. Verordnung, eine Abänderung des Regulativs für die theologischen Prüfungen in Leipzig betr.
S. 10.
Nr. S. Bekanntmachung,
die Abänderung der die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die
evangelisch-lutherische Landessynode enthaltenden Bekanntmachung vom
15. Januar 1886 betreffend;
vom 14. Jannar 1891.
Mit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister wird die
Bekanntmachung, die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die evangelisch-luthe—
rische Landessynode betreffend, vom 15. Januar 1886 (G.= u. V.-Bl. S. 4 flg.)
hiermit in nachersichtlicher Weise abgeändert.
Der den Wahlbezirk 1 betreffende Abschnitt wird aufgehoben und durch folgende
neue Fassung ersetzt:
„Wahlbezirk I.
die Parochieen der Kreuzkirche, der Frauenkirche, der Johanneskirche, der Mat-
thäuskirche, der Trinitatiskirche und der Lucaskirche.“
In dem den Wahlbezirk III betreffenden Abschnitte haben die Schlußworte des ersten
Absatzes:
„bis auf Weiteres mit Ausschluß der Parochie Rabenau“
und in dem den Wahlbezirk VII betreffenden Abschnitte die Worte des zweiten Absatzes:
„und bis auf Weiteres die Parochie Rabenau (Ephorie Dresden II)“/
in Wegfall zu gelangen.
Ausgegeben zu Dresden den 28. Jannar 1891. 2