Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Konigreich Sachsen. 
2. Stück vom Jahre 1891. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 8. Bekanntmachung, die Abänderung der die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die 
evangelisch-lutherische Landessynode enthaltenden Bekanntmachung vom 15. Januar 1886 betr. S. 9. — 
Nr. 9. Verordnung, eine Abänderung des Regulativs für die theologischen Prüfungen in Leipzig betr. 
S. 10. 
  
Nr. S. Bekanntmachung, 
die Abänderung der die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die 
evangelisch-lutherische Landessynode enthaltenden Bekanntmachung vom 
15. Januar 1886 betreffend; 
vom 14. Jannar 1891. 
Mit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister wird die 
Bekanntmachung, die anderweite Feststellung der Wahlbezirke für die evangelisch-luthe— 
rische Landessynode betreffend, vom 15. Januar 1886 (G.= u. V.-Bl. S. 4 flg.) 
hiermit in nachersichtlicher Weise abgeändert. 
Der den Wahlbezirk 1 betreffende Abschnitt wird aufgehoben und durch folgende 
neue Fassung ersetzt: 
„Wahlbezirk I. 
die Parochieen der Kreuzkirche, der Frauenkirche, der Johanneskirche, der Mat- 
thäuskirche, der Trinitatiskirche und der Lucaskirche.“ 
In dem den Wahlbezirk III betreffenden Abschnitte haben die Schlußworte des ersten 
Absatzes: 
„bis auf Weiteres mit Ausschluß der Parochie Rabenau“ 
und in dem den Wahlbezirk VII betreffenden Abschnitte die Worte des zweiten Absatzes: 
„und bis auf Weiteres die Parochie Rabenau (Ephorie Dresden II)“/ 
in Wegfall zu gelangen. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 28. Jannar 1891. 2
	        
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