Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Nr. 12. Bekanntmachung, 
die Ausgabe einer XII. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfand— 
briefen der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt zu Leipzig betreffend; 
vom 3. Februar 1891. 
Nachdem von der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt zu Leipzig beschlossen worden 
ist, zum Zweck der Gewährung von Hypothekendarlehen auf Grundbesitz im Königreich 
Sachsen eine XlI. Serie von auf den Inhaber lautenden, mit vier vom Hundert (49) 
zu verzinsenden Pfandbriefen in Abschnitten zu Fünfhundert (500, Mark, Ein Tausend 
(1000) Mark und Fünf Tausend (5000) Mark im Gesammtbetrage von 
Fünf Millionen (5000 000) Mark 
auszugeben, ist hierzu die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden. 
Dresden, den 3. Februar 1891. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
v. Thümmel. v. Metzsch. 
Löhr. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.
	        
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