Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 (57)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
7. Stück vom Jabre 1891. 
  
  
Inhalt: Nr. 23. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Frankenberg betr. S. 31. — Nr. 27, 
Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Taubenheim-Dürrhennersdorfer Eisen- 
bahn betr. S. 32. — Nr. 25. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung einer 
Wege-Ueberführung bei Station 644 + 70 der Leipzig-Hofer Eisenbahn betr. S. 33. — Nr. 26. Bekannt- 
machung, die Telegraphenordnung für das Deutsche Reich betr. S. 34. 
Nr. 23. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Frankenberg betreffend; 
vom 15. Juni 1891. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Frankenberg unter Zustimmung der dortigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe von 
auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten 
über 500 und 200 A zum Zwecke der Aufnahme einer mit 4 vom Hundert zu ver— 
zinsenden städtischen Anleihe von 
Fünfmalhunderttausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürger- 
lichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 15. Juni 1891. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
v. Thümmel. v. Metzsch. 
Wengler. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 18. Juli 1891. v7
	        
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