— 74 —
5. die Petition der Justizamts-Sporteleinnehmers-Wittwe Christiane Concordia
Haase in Zöblitz, Erhöhung der Pension betreffend, ist durch Erlaß einer dem ständischen
Antrage entsprechenden Anordnung erledigt worden.
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, so behalten
Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erforderliche
darauf zu verfügen.
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl bei-
gethan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungs-
blatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem
Königlichen Siegel bedrucken lassen.
Gegeben zu Dresden, den 5. April 1892.
Albert.
61 Julius Hans von Thümmel.
Heinrich Rudolph Schurig.
Karl Georg von Metzsch.
Karl Paul Edler von der Planitz.
Kurt Damm Paul von Sepdewitz.
Nr. 24. Finanzgesetz
auf die Jahre 1892 und 1893;
vom 5. April 1892.
Wagn, Alb ert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 7. 2.
finden Uns mit Zustimmung Unserer getreuen Stände bewogen, das Finanzgesetz auf die
Jahre 1892 und 1893 zu erlassen wie folgt:
S 1. Auf Grund des verabschiedeten Staatshaushalts-Etats werden die Ueberschüsse
und Zuschüsse des ordentlichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1892 und 1893
auf die Summe von
98 314 492 %
festgestellt und wird zu außerordentlichen Staatszwecken für diese beiden Jahre überdies
noch ein Gesammtbetrag von