Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

— 77 — 
untersten Gehaltsgruppe angehörenden Gehaltsklassen, das Aufrücken der Senats- 
präsidenten des Oberlandesgerichts, sowie der Präsidenten und der Direktoren der Land- 
gerichte in einen höheren Gehalt, ingleichen das Aufrücken der richterlichen Beamten in 
höhere Dienststellen ist an die Reihenfolge des Dienstalters nicht gebunden. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches 
Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 5. April 1892. 
Albert. 
Heinrich Rudolph Schurig. 
Nr. 26. Bekanntmachung, 
die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen 
betreffend; 
vom 5. April 1892. 
Des Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Kommissars für den Bau 
J. 
der normalspurigen Secundäreisenbahnen 
von Olbernhau nach Neuhausen und 
von Löbau nach Weißenberg 
dem Mitgliede der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrathe Dr. jur. Walter Friedrich Ernst Schelcher in Dresden 
und 
II. 
der normalspurigen Secundäreisenbahnen 
von Chemnitz durch das Würschnitzthal nach Stollberg und 
von Bahnhof Reichenbach i. V. über Oberreichenbach nach Mylau 
dem Mitgliede der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrathe Dr. jur. Karl Arthur Kürsten in Dresden 
übertragen. 
1892. 12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.