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Nr. 30. Bekanntmachung,
eine Erweiterung der Befugnisse des hiesigen Staatsaichamtes, sowie
des Aichamtes zu Leipzig betreffend;
vom 7. April 1892.
Im Anschluß an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung
für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= u.
V.-Bl. S. 225), sowie an die Bekanntmachung vom 1. Juli 1888, die Errichtung eines
Königlichen Aichamtes in Dresden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 137), wird hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Befugnisse
des hiesigen Staatsaichamtes (Ordnungszahl 5)
sowie
des Aichamtes zu Leipzig (Ordnungszahl 7)
auf das Aichen der in der Bekanntmachung der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kom-
mission zu Berlin vom 14. Mai 1891 (R.-G.-Bl. 1891 Beilage zu Nr. 16) näher
bezeichneten
Getreideprober
erstreckt worden sind.
Dresden, den 7. April 1892.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch. erh
ohr.
Nr. 31. Bekanntmachung,
die Bewerbung um Plombeur= und Copistenstellen bei Hauptzoll= und
Hauptsteuerämtern betreffend;
vom 13. April 1892.
Nachdem die Besetzung der Stellen der Plombeure und der Copisten bei den Hauptzoll-
und Hauptsteuerämtern der Zoll- und Steuer-Direktion übertragen worden ist, wird dies
unter Bezugnahme auf Ziffern 1 und VII, 4 des Verzeichnisses der den Militäranwärtern