Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

— 84 — 
Nr. 30. Bekanntmachung, 
eine Erweiterung der Befugnisse des hiesigen Staatsaichamtes, sowie 
des Aichamtes zu Leipzig betreffend; 
vom 7. April 1892. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung 
für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= u. 
V.-Bl. S. 225), sowie an die Bekanntmachung vom 1. Juli 1888, die Errichtung eines 
Königlichen Aichamtes in Dresden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 137), wird hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Befugnisse 
des hiesigen Staatsaichamtes (Ordnungszahl 5) 
sowie 
des Aichamtes zu Leipzig (Ordnungszahl 7) 
auf das Aichen der in der Bekanntmachung der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kom- 
mission zu Berlin vom 14. Mai 1891 (R.-G.-Bl. 1891 Beilage zu Nr. 16) näher 
bezeichneten 
Getreideprober 
erstreckt worden sind. 
Dresden, den 7. April 1892. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. erh 
ohr. 
  
Nr. 31. Bekanntmachung, 
die Bewerbung um Plombeur= und Copistenstellen bei Hauptzoll= und 
Hauptsteuerämtern betreffend; 
vom 13. April 1892. 
Nachdem die Besetzung der Stellen der Plombeure und der Copisten bei den Hauptzoll- 
und Hauptsteuerämtern der Zoll- und Steuer-Direktion übertragen worden ist, wird dies 
unter Bezugnahme auf Ziffern 1 und VII, 4 des Verzeichnisses der den Militäranwärtern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.