Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Urkundlich haben Wir dieses 
Gesetz 
eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 5. Mai 1892. 
Albert. 
  
Karl Georg von Metzsch. 
Nr. 53. Bekanntmachung, 
die Ernennung eines Stellvertreters der Kommissare für Staatseisenbahnbau 
betreffend; 
vom 17. Mai 1892. 
Das Finanz-Ministerium hat den Kommissaren für Staatseisenbahnban, Finanzrath 
Dr. jur. Walter Friedrich Ernst Schelcher und Finanzrath Dr. jur. Karl Arthur Kürsten 
in Dresden die Befugniß ertheilt, sich bei den ihnen übertragenen Kommissariatsgeschäften 
in Behinderungsfällen durch den Hilfsarbeiter bei der Generaldirektion der Staatseisen— 
bahnen 
Finanzassessor Friedrich Johannes Elterich in Dresden, 
welcher hiermit zum stellvertretenden Kommissar für Staatseisenbahnbau ernannt wird, 
vertreten zu lassen. 
Dresden, am 17. Mai 1892. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller.
	        
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