Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Nr. 55. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Sekundäreisenbahn 
Wolkenstein-Jöhstadt betreffend; 
vom 25. Mai 1892. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Sekundäreisenbahn von 
Wolkenstein nach Jöhstadt 
am 1. Juni 1892 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt 
machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung 
der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar 
für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten in Dresden. 
Dresden, am 25. Mai 1892. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
Meusel. 
Müller. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Sohne, Dresden.
	        
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