Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
9. Stück vom Jahre 1892. 
  
  
  
Inhalt: Nr. 56. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Plauen i. V. betr. S. 215. — Nr. 57. 
Verordnung, die Euteignung von Grundeigenthum zum Bau eines Anschlußgleises im Schwarzwasser- 
thale 2c. betr. S. 216. — JNr. 58. Ausführungsverordnung zu den Gesetzen vom 5. Mai d. J., 
einige Abänderungen des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt 2c., sowie zu Abänderung von 
Artikel 1 des Gesetzes, eine Ergänzung und Abänderung 2c. des Gesetzes über das Mobiliar= und Privat- 
Feuerversicherungswesen betr. S. 217. 
Nr. 56. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Plauen i. V. betreffend; 
vom 23. Mai 1892. 
Di. Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von dem Stadtrathe zu 
Plauen i. V. unter Zustimmung der dortigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe 
von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Ab- 
schnitten über 2000, 1000, 500 und 200.Z zum Zwecke der Aufnahme einer mit 4 
vom Hundert zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
Drei Millionen Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und beziehentlich Tilgungsplans die nach § 1040 
des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 23. Mai 1892. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Für den Minister: v. Metzsch. 
Dr. Diller. 
—S ——— Münckner. 
Ausgegeben zu Dresken den 20. Jun 1892. 34 
  
 
	        
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