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Gesetz= und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
15. Stück vom Jahre 1892.
Inhalt: Nr. 77. Urkunde über die Stiftung der Carola-Medaille. S. 351. — Nr. 78. Gesetz, die
Notariatsordnung für das Königreich Sachsen betr. S. 352. — Nr. 79. Gesetz, die Kostenordnung für
Notare betr. S. 372. — Nr. 80. Verordnung zu Ausführung der Notariatsordnung und der Kosten-
ordnung für Notare. S. 383. — Nr. 81. Verordnung, die Abänderung der Verordnung zur Ausführung
der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 28. März 1892 betr. S. 393.
Nr. 77. Urkunde
über die Stiftung der Carola-Medaille;
vom 17. September 1892.
Wagn, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
ꝛc. ꝛc. ⁊c.
haben beschlossen, aus Anlaß der bevorstehenden Feier des 25 jährigen Bestehens des
von Unserer Gemahlin, der Königin Carola, in das Leben gerufenen Albertvereins
und in dankbarer Würdigung der bisherigen segensreichen Wirksamkeit desselben eine
Medaille zu stiften, welche die Benennung
Carola-Medaille
führen soll.
Diese Medaille wird von Uns auf Vorschlag der Königin zunächst für die um den
Albertverein, sodann aber überhaupt auf dem Gebiete hilfreicher Nächstenliebe im Kriege
oder Frieden erworbenen besonderen Verdienste ohne Unterschied an Männer, Frauen
oder Jungfrauen Unseres Vaterlandes, und zwar je nach dem Grade der Verdienste in
Gold, Silber oder Bronze verliehen.
Die Medaille enthält auf der Vorderseite das Bildniß Unserer Gemahlin, der Königin,
auf der Rückseite die von zwei Rautenzweigen umschlossene Inschrift:
Ausgegeben zu Dresden den 28. September 1892. 55