Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

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Nr. S. Decret 
wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für 
Berichtigung des Chemnitzflusses in den Fluren Altchemnitz, Markersdorf, 
Helbersdorf, Kappel und Stadt Chemnitz; 
vom 4. Februar 1892. 
Des Ministerium des Innern hat auf Grund von § 12 des Gesetzes über die Berich- 
tigung von Wasserläufen 2c. vom 15. August 1855 die Genossenschaftsordnung der Ge- 
nossenschaft für Berichtigung des Chemnitzflusses in den Fluren Altchemnitz, Markersdorf, 
Helbersdorf, Kappel und Stadt Chemnitz unter Verleihung der Rechte einer juristischen 
Person an dieselbe und mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen dieser Ge- 
nossenschaftsordnung allenthalben nachgegangen werde. 
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 4. Februar 1892. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
  
Gersdorf. 
Nr. 9. Bekanntmachung, 
Abänderung des Privatlager= und des Konten-Regulativs betreffend; 
vom 9. Februar 1892. 
Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 28. Januar dieses Jahres einige Ab— 
änderungen des Privatlager- und des Konten-Regulativs — vergl. S. 197 flg. des 
G.= u. V.-Bl. v. J. 1888 — beschlossen hat, werden dieselben nachstehend zur öffent— 
lichen Kenntniß gebracht. 
1. Im § 16 des Privatlager-Regulativs ist der dritte Absatz an seiner jetzigen Stelle 
zu streichen, und dafür — unter Weglassung der nur auf die Abmeldung nach
	        
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